Aufnahme der Neuapostolischen Kirche

Gemeinde Münster als Gastmitglied in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Münster aufgenommen

 

In ihrer 225. Delegiertenkonferenz, am 22.05.2019, hat die ACK Münster - nach einer intensiven Vorbereitungszeit durch Gespräche und Begegnungen mit der Neuapostolischen Gemeinde in Münster - diese als Gastmitglied aufgenommen.

 

Der Gemeindevorsteher der NAK, Reiner Schiwek, bekräftigte im Rahmen eines Gottesdienstes zur Aufnahme, dass seine Gemeinde - auf der Grundlage des 2012 von der NAK veröffentlichten Katechismus - die Autorität der Bibel für alle kirchlichen Ordnungen und Ämter bekennt und verbindlich annimmt, einschließlich der Anerkennung der altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, der Basisformel des Ökumenischen Rates der Kirchen, sowie der Satzung der ACK Münster.

 

Der Katechismus der NAK lehrt, dass es die Kirche Jesu Christi auch außerhalb de NAK in der Geschichte gab und gibt. In diesem Sinn hat die NAK schon 2006 ausdrücklich die Anerkennung der in den anderen Kirchen gespendeten Taufen ausgesprochen.

 

Gleichwohl bestehen weiterhin aus ökumenischer Sicht Anfragen hinsichtlich des Verhältnisses von Taufe und Versiegelung wie auch der spezifischen Eschatologie der NAK.

 

Das sind Themen, über die theologisch gesprochen werden wird. Sie stellen aber kein Hindernis für ökumenische Kontakte dar.

 

Ökumenische Zusammenarbeit trägt dazu bei, einander besser kennen zu lernen, Missverständnisse abzubauen und in Vertrauen und Offenheit miteinander umzugehen, gemäß dem Slogan der ACK MÜNSTER: „Das MÖGLICHE gemeinsam tun“.

 

Annethres Schweder, Vorsitzende der ACK MS

 

Foto: ACK MS

Von links: Jo Riemann, (stellvertr. Vorsitzender der ACK); Annethres Schweder, (Vorsitzende der ACK); Reiner Schiwek, (Gemeindevorsteher der NAK); Frank Thiel (Delegierter der NAK)

In ihrer 225. Delegiertenkonferenz, am 22.05.2019, hat die ACK Münster - nach einer intensiven Vorbereitungszeit durch Gespräche und Begegnungen mit der Neuapostolischen Gemeinde in Münster - diese als Gastmitglied aufgenommen.